Die Gemeindeverwaltung gibt Auskunft über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL), die Hilflosenentschädigung (HE), die Mutterschaftsversicherung und über das Vorgehen bei selbständiger Erwerbstätigkeit oder Nichterwerbstätigkeit.
AHV-Renten müssen drei Monate vor Erreichen des Rentenalters beantragt werden. Das entsprechende Formular ist auf der Zweigstelle erhältlich.
|